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Häufig gestellte Fragen
FAQ

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  • Bin ich berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen und erfülle ich die erforderlichen Voraussetzungen, wenn ich in einem staatlichen Sicherheitsorgan tätig war?
    Angehörige der Bundeswehr, Polizei, Zoll, Justiz sowie anderer relevanter Sicherheitsorgane, die aufgrund ihrer sicherheitsrelevanten Tätigkeit über entsprechende Berufserfahrung verfügen, sind zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen.
  • Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"?
    Das Bestehen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen" innerhalb der letzten fünf Jahre Ein zusätzliches Jahr Berufspraxis, das die wesentlichen Aufgaben eines Geprüften Meisters für Schutz und Sicherheit einschließt. Erfüllung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Beachte: Die Berufspraxis sollte wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Schutz und Sicherheit aufweisen. Von den Voraussetzungen kann abgewichen werden, wenn eine Person durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
  • Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"?
    Wer eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit sicherheitsrelevantem Bezug vorweist, oder Wer eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf sowie mindestens ein Jahr Berufspraxis nachweist, oder Wer eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis vorweist, oder Wer eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist, oder Wer eine erfolgreiche Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft abgelegt hat.
  • Wie wird der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen erbracht?
    Die erforderlichen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder einer vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Regelung müssen vor Beginn der abschließenden Prüfungsleistung (Handlungsspezifische Qualifikationen) nachgewiesen werden.
  • Wie ist die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit strukturiert?
    Die Prüfung unterteilt sich in die folgenden Teile: 1. Grundlegende Qualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Zusammenarbeit im Betrieb 2. Handlungsspezifische Qualifikationen Schutz- und Sicherheitstechnik Organisation Situationsbezogenes Fachgespräch
  • Welche Bestandteile umfasst die Qualifikation zum Meister für Schutz und Sicherheit?
    Die Qualifikation setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Grundlegende Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Was wird bei der Prüfung „Betriebswirtschaftliches Handeln“ überprüft?
    Der genaue Prüfungsinhalt ist im Rahmenstoffplan der IHK aufgeführt. Hier ist eine kurze Übersicht. Die Anwendung ökonomischer Handlungsprinzipien, wobei volkswirtschaftliche Zusammenhänge und soziale Auswirkungen einbezogen werden. Die Berücksichtigung der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation. Die Nutzung und Anwendung von Organisationsentwicklungsmethoden. Die Anwendung von Methoden zur Entgeltfindung sowie zur kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung. Die Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen sowie die Anwendung von Kalkulationsverfahren.
  • Was wird bei der Prüfung „Rechtsbewusstes Handeln“ überprüft?
    Der genaue Prüfungsinhalt ist im Rahmenstoffplan der IHK aufgeführt. Hier ist eine kurze Übersicht. Die Beachtung arbeitsrechtlicher Normen bei der Ausgestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und der Bearbeitung von Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Hierbei werden insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht und betriebliche Vereinbarungen berücksichtigt. Die Achtung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechts bei sämtlichen Entscheidungsprozessen. Die Einbeziehung rechtlicher Bestimmungen bezüglich Sozialversicherungen, Entgeltfindung und Arbeitsförderung in den Entscheidungsfindungsprozess. Die Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen, um die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften, insbesondere in Bezug auf Gewässer- und Bodenschutz, Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Strahlenschutz und Schutz vor gefährlichen Stoffen. Die Berücksichtigung relevanter wirtschaftsrechtlicher Normen sowie Datenschutzregelungen in sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten.
  • Was wird bei der Prüfung „Zusammenarbeit im Betrieb“ überprüft?
    Der genaue Prüfungsinhalt ist im Rahmenstoffplan der IHK aufgeführt. Hier ist eine kurze Übersicht. Die berufliche Entwicklung Einzelner beurteilen und fördern, unter Berücksichtigung des bisherigen Berufsweges sowie persönlicher und sozialer Gegebenheiten. Den Einfluss von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima beurteilen, Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen. Einflüsse der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit beurteilen, Alternativen entwickeln und umsetzen. Sich mit eigenem und fremdem Führungsverhalten auseinandersetzen, Führungsgrundsätze umsetzen. Führungsmethoden und -techniken anwenden, einschließlich der Vereinbarung entsprechender Handlungsspielräume, um die Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Die Kommunikation und Kooperation fördern, indem Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte angewendet werden.
  • Was wird bei der Prüfung „Schutz- und Sicherheitstechnik“ überprüft?
    Der genaue Prüfungsinhalt ist im Rahmenstoffplan der IHK aufgeführt. Hier ist eine kurze Übersicht. 1.1 Qualifikationsschwerpunkt „Bauliche und Mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen“ Fähigkeit nachweisen, bei Neubeschaffung oder Erneuerung von baulichen und mechanischen Sicherheitseinrichtungen mitzuwirken. Gewährleisten aller Maßnahmen für Funktionsfähigkeit und Einsatz gemäß Normen und Vorschriften. Prüfungsinhalte: Bedarfsermittlung, Planung, Auswahl, Überwachung der Funktionsfähigkeit, Initiieren von Revisions- und Instandsetzungsarbeiten, Fortbildung, Unterweisung der Mitarbeiter in der Technik. 1.2 Qualifikationsschwerpunkt „Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen“ Fähigkeit nachweisen, bei Neubeschaffung oder Erneuerung von elektronischen Sicherheitseinrichtungen mitzuwirken. Gewährleisten aller Maßnahmen für Funktionsfähigkeit und Einsatz gemäß Normen und Vorschriften. Prüfungsinhalte: Bedarfsermittlung, Planung, Auswahl, Überwachung der Funktionsfähigkeit, Initiieren von Revisions- und Instandsetzungsarbeiten, Mitwirken bei der Erneuerung der Technik, Unterweisung der Mitarbeiter in der Technik, Überwachung der Aufbewahrung und Pflege, Sicherstellen der Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, Beachten von Vorschriften und Normen. 1.3 Qualifikationsschwerpunkt „Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen“ Fähigkeit nachweisen, bei Neubeschaffung oder Erneuerung von speziellen Sicherheitseinrichtungen mitzuwirken. Gewährleisten aller Maßnahmen für Funktionsfähigkeit und Einsatz gemäß Normen und Vorschriften. Prüfungsinhalte: Bedarfsermittlung, Planung, Auswahl, Überwachung der Funktionsfähigkeit, Initiieren von Revisions- und Instandsetzungsarbeiten, Fortbildung, Unterweisung der Mitarbeiter in der Technik, Überwachung der Aufbewahrung und Pflege, Sicherstellen der Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, Beachten von Vorschriften und Normen. 1.4 Qualifikationsschwerpunkt „Kommunikations- und Informationstechnik“ Fähigkeit nachweisen, bei Neubeschaffung oder Erneuerung von Kommunikations- und Informationstechnik mitzuwirken. Gewährleisten aller Maßnahmen für Funktionsfähigkeit und Einsatz gemäß Normen und Vorschriften. Prüfungsinhalte: Bedarfsermittlung, Planung, Auswahl, Überwachung der Funktionsfähigkeit, Initiieren von Revisions- und Instandsetzungsarbeiten, Fortbildung, Unterweisung der Mitarbeiter in der Technik, Überwachung der Aufbewahrung und Pflege, Sicherstellen der Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, Gewährleisten des situationsgerechten Einsatzes, Beachten von Vorschriften und Normen.
  • Was wird bei der Prüfung „Organisation“ überprüft?
    Der genaue Prüfungsinhalt ist im Rahmenstoffplan der IHK aufgeführt. Hier ist eine kurze Übersicht. 2.1 Qualifikationsschwerpunkt „Kostenwesen“ Planung, Erfassung, Analyse und Bewertung von Kosten Überwachung des zugewiesenen Budgets Beeinflussung der Kosten unter Berücksichtigung alternativer Dienstleistungskonzept Förderung des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Arbeitsorganisationen Anwendung von Kalkulationsmethode Nutzung von Instrumenten der Zeitwirtschaft Mitwirkung bei Entscheidungen zu Eigenproduktion oder Fremdbezug 2.2 Qualifikationsschwerpunkt „Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation“ Analyse, Planung und transparente Darstellung von Projekten und Prozessen Aufbereitung von Daten und Einsatz von Planungstechniken Anwendung angemessener Präsentationstechniken Bewertung von Planungstechniken und Analysemethoden Anwendung von Projektmanagementmethoden Auswahl und Anwendung von Informations- und Kommunikationsformen sowie -mitteln Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen 2.3 Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz“ Erkennen und Einhalten einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen Gefahrenprävention und Analyse von Störungen Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Gefahren Sicherstellen von arbeits-, umwelt- und gesundheitsschutzbewusstem Verhalten der Mitarbeiter Überprüfung und Gewährleistung der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes Förderung des Bewusstseins der Mitarbeiter bezüglich Arbeitssicherheit und Umweltschutz Planung und Durchführung von Unterweisungen in Arbeitssicherheit, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Planung, Vorschlag, Einleitung und Überprüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung von Unfällen und Umwelt- und Gesundheitsbelastungen 2.4 Qualifikationsschwerpunkt „Recht“ Vertrautheit mit relevanten Rechtsvorschriften im Schutz- und Sicherheitsbereich Berücksichtigung von Strafrecht, Arbeitsrecht, Bürgerlichem Gesetzbuch, Verfassungsrecht, Sonderzugangsrechten, Verfahrensrechten, Straßenverkehrsrecht, Datenschutzrecht, Umweltrecht, sowie allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht Beachtung branchenspezifischer Spezialvorschriften 2.5 Handlungsbereich „Führung und Personal“ Qualifikationsschwerpunkt „Personalführung“ Qualifikationsschwerpunkt „Personalentwicklung“ Qualifikationsschwerpunkt „Qualitätsmanagement“
  • Was wird bei der Prüfung „Situationsbezogenes Fachgespräch“ überprüft?
    Das situationsbezogene Fachgespräch dient der Prüfung der Fähigkeit, Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und begründete Lösungen vorzustellen, unter Einbeziehung von Präsentationstechniken. Dieses Gespräch orientiert sich an der Struktur einer schriftlichen Situationsaufgabe und legt besonderen Wert auf den Handlungsbereich, der nicht den Kern einer schriftlichen Prüfung ausmacht. Die Dauer des Fachgesprächs beträgt für jeden Prüfungsteilnehmer mindestens 45 und höchstens 60 Minuten.
  • Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Anrechnung von Leistungen in der Wiederholungsprüfung?
    Ja, eine Anrechnung von Leistungen ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
  • Wie oft ist es erlaubt, einen nicht bestandenen Prüfungsteil zu wiederholen?
    Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
  • Unter welchen Bedingungen kann ein Bewerber auf Antrag von bestimmten Prüfungsteilen befreit werden?
    Ein Bewerber kann auf Antrag von der Wiederholungsprüfung in bestimmten Prüfungsteilen befreit werden, sofern der Prüfungsausschuss dort mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat.
  • Unter welchen Bedingungen muss bzw. kann der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen?
    Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird dem Prüfungsteilnehmer angeboten, wenn er in höchstens einem Prüfungsbereich der Grundlegenden Qualifikationen und/oder in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe der Handlungsspezifischen Qualifikationen mangelhafte Leistungen erbracht hat. Bei ungenügender Leistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten.
  • Wie erfolgt die Bewertung der Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit?
    Die Prüfung gliedert sich in die Teile "Grundlegende Qualifikationen" und "Handlungsspezifische Qualifikationen", die separat bewertet werden. Für den Teil "Grundlegende Qualifikationen" wird eine Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen in den einzelnen Prüfungsbereichen gebildet. Im Teil "Handlungsspezifische Qualifikationen" erfolgt die Bewertung durch das arithmetische Mittel der Punktebewertungen in den verschiedenen Qualifikationsschwerpunkten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Prüfungsbereichen des "Grundlegenden Qualifikationen"-Teils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und in jedem Qualifikationsschwerpunkt des "Handlungsspezifische Qualifikationen"-Teils mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen wurden.
  • Wann gilt die Prüfung als bestanden?
    Die Prüfung gilt als bestanden, wenn im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" in allen Qualifikationsschwerpunkten jeweils mindestens ausreichende Leistungen vorliegen.
  • Besteht die Option, die Zahlung jährlich vorzunehmen?
    Nein, wir bieten ausschließlich monatliche Abbuchungen an.
  • Ist es möglich, die Meister-App jederzeit zu kündigen?
    Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Meister-App jederzeit zu kündigen.
  • Sind In-App-Käufe nötig?
    Nein, es gibt keine In-App-Käufe oder Themen, die freigeschaltet werden müssen.
  • Wo erhalte ich weitere rechtliche Informationen bezüglich der Prüfung?
    In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit: https://www.gesetze-im-internet.de/schsimeistprv/SchSiMeistPrV.pdf Rahmenplan mit Lernzielen: https://www.dihk-verlag.de/gepruefter-meister-gepruefte-meisterin-schutz-und-sicherheit.html?cid=140
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