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Die Notwendigkeit einer Reform der Qualifikationsstufen in der Sicherheitsbranche

Aktualisiert: 14. Aug.

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Heute möchten wir ein kontroverses Thema diskutieren: die Qualifikationsstufen innerhalb der Sicherheitsbranche. Immer wieder taucht die Frage auf: Welche Qualifikationsstufen gibt es überhaupt in der Sicherheitsbranche?


In den meisten regulären Berufsfeldern ist es üblich, eine fundierte Ausbildung zu absolvieren. Sei es eine mindestens zweijährige oder eine dreijährige Ausbildung – am Ende dieser Ausbildung steht eine abgeschlossene Berufsausbildung, die es überhaupt erst ermöglicht, den entsprechenden Beruf auszuüben. Dies ist der reguläre Weg und er dient dazu, ein gewisses Qualitätsniveau in einem spezifischen Berufsfeld zu halten und sich als Fachkraft bezeichnen zu können.



Leider sieht es in der Sicherheitsbranche anders aus!


Hier gibt es diverse Qualifikationsstufen, von denen zwei besonders weit verbreitet sind:


  1. Unterrichtung gemäß §34a GewO

  2. Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO


Die Unterrichtung gemäß §34a GewO umfasst lediglich einen 40-stündigen Kurs, der ohne eine staatliche Prüfung endet. Dies führt zu einer Vielzahl von Problemen. Eine so kurze und oberflächliche Schulung kann nicht gewährleisten, dass die Absolventen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um professionelle Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen. Das Ergebnis sind "schwarze Schafe", die durch ihr Fehlverhalten auffallen und das Ansehen der gesamten Sicherheitsbranche beschädigen. Viele Menschen assoziieren Sicherheitsmitarbeiter deshalb oft automatisch mit Türstehern ohne Verstand.



Unserer Meinung nach muss dieses System dringend überarbeitet werden, um ein konstantes Qualitätsniveau zu erreichen und Professionalität in die Branche zu bringen!


Ohne eine mindestens zweijährige Ausbildung, zum Beispiel zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit, oder die reguläre dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit sollte niemand die Erlaubnis haben, in der Sicherheitsbranche zu arbeiten.


Wir sind uns bewusst, dass dies ein umstrittenes Thema ist. Dennoch ist es unerlässlich, die Qualifikationsanforderungen zu erhöhen, um die Sicherheitsbranche zu professionalisieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese wichtige Berufsgruppe wiederherzustellen. Nur durch eine fundierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung können wir sicherstellen, dass die Sicherheitskräfte den hohen Anforderungen ihres Berufs gerecht werden und die Sicherheit und das Wohl der Gesellschaft gewährleisten.


Lasst uns gemeinsam für eine Reform der Qualifikationsstufen in der Sicherheitsbranche eintreten und damit die Weichen für eine professionelle und respektierte Sicherheitsbranche stellen.


Welche Qualifikationsstufen sind aktuell in der Sicherheitsbranche üblich?


1. Unterrichtung gemäß §34a GewO


Dies ist die grundlegende Qualifikation für Sicherheitsmitarbeiter und berechtigt zur Ausübung von einfachen Sicherheitstätigkeiten.


  • Voraussetzungen: Keine Vorkenntnisse erforderlich

  • Dauer des Lehrgangs: ca. 40 Stunden


2. Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO


Diese Prüfung baut auf der Unterrichtung gemäß §34a GewO auf und erlaubt die Ausübung von erweiterten Sicherheitstätigkeiten.


  • Voraussetzungen: Keine Vorkenntnisse erforderlich

  • Dauer des Lehrgangs: ca. 1 Monat

  • Abschluss: Prüfung durch die IHK



3. IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)


Dies ist eine weiterführende Ausbildung, die die Kenntnisse und Fähigkeiten von Sicherheitsmitarbeitern vertieft und sie für anspruchsvollere Aufgaben qualifiziert.


  • Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft oder mindestens 5-jährige Berufserfahrung, davon 3 Jahre in der Security-Branche

  • Dauer des Lehrgangs: ca. 8 Wochen

  • Abschluss: Prüfung durch die IHK



4. Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit


Diese Qualifikation richtet sich speziell an Sicherheitsmitarbeiter im Servicebereich, die beispielsweise in Empfangsdiensten oder im Personen- und Objektschutz tätig sind.


  • Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder höher

  • Dauer der Ausbildung: 2 Jahre

  • Abschluss: Prüfung durch die IHK



5. Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit


Dies ist eine fortgeschrittene Qualifikation, die Sicherheitsmitarbeiter auf eine breite Palette von Sicherheitstätigkeiten vorbereitet.


  • Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder höher

  • Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

  • Abschluss: Prüfung durch die IHK



6. Weiterbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit


Dies ist die höchste Qualifikationsstufe in der Sicherheitsbranche und befähigt Sicherheitsmeister, komplexe Sicherheitsprojekte zu leiten und strategische Sicherheitskonzepte zu entwickeln.


  • Voraussetzungen: Abgeschlossene Ausbildung in einem sicherheitsrelevanten Beruf bzw. entsprechende Berufspraxis

  • Dauer der Weiterbildung: ca. 7 bis 12 Monate

  • Abschluss: Prüfung durch die IHK

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